condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
condemn {Verb}: I. aburteilen, verurteilen, missbilligen, verdammen, tadeln; II. {JUR} verurteilen, auch figürlich: verdammen; III. {JUR} als verfallen erklären, beschlagnahmen; {auch} enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder gesundheitsschädlich oder unbewohnbar oder seeuntüchtig erklären; Schwerkranke aufgeben;
english: condemn (verb): I. {v/t} verdammen, verurteilen, missbilligen, tadeln; II. {Jura} verurteilen; III. {Jura} als verfallen erklären, beschlagnahmen, {Amerik.} (zu öffentlichen Zwecken) enteignen; IV. verwerfen; für gebrauchsunfähig oder unbewohnbar oder gesundheitsschädlich oder seeuntüchtig erklären; {Schwerkranke} aufgeben;
english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen);
english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen);
english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen);
english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen);
english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen);
english: impound (verb): I. (besonders Vieh) einpferchen, einsperren; II. (Wasser) sammeln, stauen; III. {Jura} a) beschlagnahmen; b) sicherstellen, in (gerichtliche oder behördliche) Verwahrung nehmen (rauben, bzw. plündern ist dieses, enteignen);
réprivatisation {f}: I. Reprivatisation {f}, Reprivatisierung, das Reprivatisieren {n} / ein Unternehmen, welches durch die Verwaltungsangestellten eines Staates dem Staat zugeführt wurde (verstaatlicht wurde / übernommen wurde [durch Enteignungen, Beschlagnahmungen, durch Einleiben, Machtmissbrauch, durch unlautere Absprachen, etc. = aufgrund Kommunismus oder Sozialismus etwaiger anderer Fiktionen) in Privateigentum wieder zurückführen;
politPolitik, VerwaltungsprVerwaltungssprache, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, Verbrechersynd.privates Verbrechersyndikat, Verwaltungsfachang. verwaltungsfachangestellte im Allgemeinen
réprivatisation {f}: I. Reprivatisation {f}, Reprivatisierung, das Reprivatisieren {n} / ein Unternehmen, welches durch die Verwaltungsangestellten eines Staates dem Staat zugeführt wurde (verstaatlicht wurde / übernommen wurde [durch Enteignungen, Beschlagnahmungen, durch Einleiben, Machtmissbrauch, durch unlautere Absprachen, etc. = aufgrund Kommunismus oder Sozialismus etwaiger anderer Fiktionen) in Privateigentum wieder zurückführen;
politPolitik, VerwaltungsprVerwaltungssprache, pol. i. übertr. S.Politik im übertragenen Sinn, Verbrechersynd.privates Verbrechersyndikat, Verwaltungsfachang. verwaltungsfachangestellte im Allgemeinen