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Französisch Deutsch beauftragen

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DeutschFranzösischKategorieTyp
jmdn. beauftragen commissionner qn Verb
jmdn. mit etw. beauftragen Konjugieren préposer qn à qc Verb
jmdn. damit beauftragen, etw. zu tun confier à qn la charge de faire qc Verb
übergeben irreg.
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen;
mandater Verb
mandatieren transitiv
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen;
mandater Fachspr., jur, Rechtsw.Verb
überliefern
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen;
mandater Verb
bestellen
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen;
mandater Verb
überliefern
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen;
mandater Verb
beauftragen
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen;
mandater Verb
bevollmächtigen
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen;
mandater Verb
Konjugieren überweisen irreg.
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen; III. {Finanzen} überweisen;
mandater finanVerb
beauftragen
déléguer {Verb}: I. delegieren / abordnen; II. {JUR}, {Rechtswort} delegieren / Zuständigkeiten, Leistungen, Befugnisse übertragen; eine Aufgabe auf einen anderen bzw. jemand anderes übertragen; bevollmächtigen, beauftragen;
déléguer Verb
bevollmächtigen
déléguer {Verb}: I. delegieren / abordnen; II. {JUR}, {Rechtswort} delegieren / Zuständigkeiten, Leistungen, Befugnisse übertragen; eine Aufgabe auf einen anderen bzw. jemand anderes übertragen; bevollmächtigen, beauftragen;
déléguer Verb
delegieren
déléguer {Verb}: I. delegieren / abordnen; II. {JUR}, {Rechtswort} delegieren / Zuständigkeiten, Leistungen, Befugnisse übertragen; eine Aufgabe auf einen anderen bzw. jemand anderes übertragen; bevollmächtigen, beauftragen;
déléguer wirts, polit, allg, Fachspr., jur, Rechtsw., pol. i. übertr. S.Verb
abordnen
déléguer {Verb}: I. delegieren / abordnen; II. {JUR}, {Rechtswort} delegieren / Zuständigkeiten, Leistungen, Befugnisse übertragen; eine Aufgabe auf einen anderen bzw. jemand anderes übertragen; bevollmächtigen, beauftragen;
déléguer Verb
beauftragen chargerVerb
beauftragen
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner Verb
übertragen
mandater {Verb} {transitiv}, mandare {Verb} [lat.]: I. übertragen, übergeben, auftragen, beauftragen, bestellen, überliefern II. {Recht} {JUR} {Fachsprache} mandatieren / beauftragen, bevollmächtigen;
mandater Verb
kommissionieren
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner wirts, polit, allg, Verwaltungspr, pol. i. übertr. S., österr.Verb
bevollmächtigen
commissionner {Verb}: I. kommissionieren / beauftragen; bevollmächtigen (ohne Vollmacht besonders häufiges Vorkommen im Staatsverwaltungsbereich hier werden Vollmachten übertragen von Auftraggebern, die wie geschrieben selbst nie über eine Vollmacht fügten); II. kommissionieren {österr.} / durch selbst ernannte Verwaltungsfachangestellte in einer selbsternannten Staatsverwaltungsapparatur prüfen und die Übergabe zu einer selbst genannten Bestimmung freigeben; III. {Wirtschaft} kommissionieren / nach vorgegebenen Aufträgen Waren und Güter manuell zusammenstellen;
commissionner Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 03.05.2024 8:12:27
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