pauker.at

Französisch Deutsch Kaufkraft

Übersetze
FilternSeite < >
DeutschFranzösischKategorieTyp
Dekl. Kaufkraft
f
pouvoir d'achat
m
Substantiv
Bezüglich der Arbeitsmarktentwicklung sind die Konsumenten unverändert optimistisch. Ihre Kaufkraft beurteilen sie vorsichtiger als noch im Januar.www.admin.ch Les consommateurs restent tout autant optimistes en ce qui concerne l’évolution du marché du travail et se montrent un peu plus circonspects qu’en janvier quant à leur pouvoir d’achat.www.admin.ch
verstoßen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier femme Verb
ablehnen
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier wirtsVerb
verschmähen
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier Rechtsw.Verb
von sich weisen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier obligation Verb
verweigern
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier wirtsVerb
Annahmeweigerung -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
Substantiv
Verwerfung -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
Substantiv
Verschmähung -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
Substantiv
Repudiation -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
wirts, jur, Rechtsw.Substantiv
Auschlagung -en
f

répudiation {f}: I. {JUR} Repudiation {f} / Verwerfung, Verschmähung {f}, Ausschlagung {f} (z. B. eines Vermächtnisses); II. {Wirtschaft} Repudiation {f} / Verweigerung der Annahme von Geld wegen geringer Kaufkraft; III. {Wirtschaft} Repudiation {f} / ständige Ablehnung eines Staates, seine selbst aufgelegten Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. Repudiation {f} / Ablehnung {f};
répudiation
f
Substantiv
ausschlagen irreg.
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);
répudier Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 29.05.2024 10:27:39
neuer EintragEinträge prüfenIm Forum nachfragenandere Quellen Häufigkeit
Ä
  <-- Eingabehilfe einblenden - klicken