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Französisch Deutsch wiedererkennen

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DeutschFranzösischKategorieTyp
etw. wiedererkennen reconnaître qc
jdn. wiedererkennen reconnaître qn
erkennen, einsehen [Fehler], wiedererkennen reconnaître
Verbe irrégulier
Verb
sich zurechtfinden irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
se reconnaître Verb
einsehen irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
reconnaître Verb
anerkennen irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
reconnaître Verb
eingestehen irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
reconnaître Verb
wiedererkennen irreg.
reconnaître {Verb}: I. {personne, objet} wiedererkennen; {chef} anerkennen; {faute} eingestehen, einsehen; II. {se reconaître / se retrouver} sich zurechtfinden;
reconnaître Verb
sich identifizieren reflexiv
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
se identifier Verb
sich gleichsetzen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
se identifier Verb
Dekl. Zurückbehaltung, das Zurückbehalten -en
f

retention {f}: I. {JUR} Retention {f} / Zurückbehaltung {f}, das Zurückbehalten {n} II. {Medizin} Retention {f} / a) Funktionsstörung, die darin besteht, dass zur Ausscheidung bestimmte Körperflüssigkeiten oder andere Stoffe besonders Urin nicht in ausreichendem Maße ausgeschieden werden; b) Abflussbehinderung {f} seröser Flüssigkeit, die sich in einer Zyste angesammelt hat; c) unvollständige oder fehlende Entwicklung eines Organs oder Körperteils aus seinem Ausgangsbereich zum Beispiel der Zähne oder der Hoden; d) (Wieder)verankerung {f}, (Wieder)befestigung {f} der Kunststoffzähne in einer Prothese III. {Psychologie} Leistung des Gedächtnisses in Bezug auf Lernen, Reproduzieren und Wiedererkennen; IV. Verwahrung {f}, das Wiederbehalten;
retention
f
mediz, recht, psych, jurSubstantiv
Dekl. Retention -en
f

retention {f}: I. {JUR} Retention {f} / Zurückbehaltung {f}, das Zurückbehalten {n} II. {Medizin} Retention {f} / a) Funktionsstörung, die darin besteht, dass zur Ausscheidung bestimmte Körperflüssigkeiten oder andere Stoffe besonders Urin nicht in ausreichendem Maße ausgeschieden werden; b) Abflussbehinderung {f} seröser Flüssigkeit, die sich in einer Zyste angesammelt hat; c) unvollständige oder fehlende Entwicklung eines Organs oder Körperteils aus seinem Ausgangsbereich zum Beispiel der Zähne oder der Hoden; d) (Wieder)verankerung {f}, (Wieder)befestigung {f} der Kunststoffzähne in einer Prothese III. {Psychologie} Leistung des Gedächtnisses in Bezug auf Lernen, Reproduzieren und Wiedererkennen; IV. Verwahrung {f}, das Wiederbehalten; das Wiederaufrechthalten, die Wiederaufrechthaltung {f};
retention
f
Substantiv
gleichsetzen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier Verb
die Identität feststellen
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier Verb
identifizieren
identifier {Verb}: I. identifizieren / genau wiedererkennen; die Identität, Echtheit einer Person oder Sache feststellen; II. identifizieren / mit einem anderen als dasselbe betrachten; gleichsetzten; III. sich identifizieren / jmds. Anliegen oder Ähnliches zu seiner eigenen Sache machen; aus innerer Überzeugung ganz mit jmdn., etwas übereinstimmen; IV. {JUR} sich identifizieren / sich mit der juristischen Person mit dem Selbst, dem eigen ich gleichsetzen gegenüber anderen (Bediensteten, Verwaltungsangestellten, etc.); V. {Psychologie} sich identifizieren / sich mit einer anderen Person oder Gruppe emotional gleich setzen und ihre Motive und Ideale in das eigene Ich übernehmen
identifier psych, allg, jur, Verwaltungspr, Rechtsw.Verb
Ergebnis ohne Gewähr Generiert am 19.05.2024 11:26:50
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